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Der Bundesrat hat entschieden, aussichtsreiche Startups mit Coronabedingten Liquiditätsengpässen über das Bürgschaftswesen zu unterstützen. Die vom Bund anerkannten Bürgschaftsorganisationen verschaffen Startups einen leichteren Zugang zu Bankkrediten. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat in Absprache mit den interessierten Kantonen und den Bürgschaftsorganisationen nun dafür die praktischen Voraussetzungen geschaffen. Bürgschaftsanträge können ab 7. Mai bis am 31. August 2020 eingereicht werden. 

 

Weitere Informationen unter: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79006.html


An seiner Sitzung vom 29. April 2020 hat der Bundesrat beschlossen, dass bei verspäteter Zahlung der AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge während der ausserordentlichen Lage keine Verzugszinsen verlangt werden. Dieser Beschluss wurde gefasst, um die Unternehmen und Selbstständigen zu entlasten. Die Massnahme gilt rückwirkend ab dem 21. März und bleibt bis am 30. Juni bestehen. Die Beiträge bleiben aber geschuldet und müssen vollständig bezahlt werden. 

 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78931.html


IGE: Kostenlose Durchführung von Begleiteten Patentrecherchen

Noch bis zum 31. Mai 2020 führt das IGE für Start-ups, Einzelerfinder und KMU’s kostenlos begleitete Patentrecherchen über eine Online-Meeting-Lösung durch. Eine begleitete Patentrecherche des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unterstützt Sie darin, sich mit der Patentierbarkeit einer Erfindung auseinanderzusetzen und hilft Ihnen bei der Entscheidungsfindung zum weiteren Vorgehen. Bei einer solchen Recherche profitieren Sie während vier Stunden von den Kenntnissen eines Patentexperten aus Ihrem Fachbereich. Er gibt Auskunft zum Patentwesen und recherchiert gemeinsam mit Ihnen in verschiedenen Patentdatenbanken. So erhalten Sie einen ersten Überblick und Sie können einschätzen, ob Ihre Idee oder Erfindung neu ist und es sich lohnt, sie zum Patent anzumelden.


Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ige.ch/de/uebersicht-dienstleistungen/recherchen/patentrecherchen/begleitete-recherchen/begleitete-patentrecherche.html


Innovative Startups erhalten ergänzende Unterstützung des Bundes
 

Innovative Startups sind wichtig für die schweizerische Wirtschaft. Bisher konnten Startups jedoch nur sehr eingeschränkt oder gar nicht auf die bestehenden Notmassnahmen des Bundes zurückgreifen. Am 22. April 2020 hat der Bundesrat beschlossen, dass bereits bestehende Bürgschaftswesen für KMU für die Unterstützung von Startups zu nutzen. Für Startups soll unter dem bestehenden Bürgschaftswesen bis am 30. April 2020 ein neues Verfahren geschaffen werden. Dabei kann der Bund 65% und der Kanton die restlichen 35% eines Kredits verbürgen. 

 

Erfahren Sie mehr unter: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78872.html


Erwerbsausfallentschädigung für Eltern


Eine Woche nach dem Lockdown führte der Bundesrat auf Anregung der Sozialpartner deshalb eine neue, temporäre Sozialversicherung ein: den Corona-Elternurlaub. Eltern und Pflegeeltern mit Kindern unter 12 Jahren können sich für den Bezug von EO-Taggeldern anmelden. Der Erwerbsausfall wird diesen Eltern aus der Erwerbsersatz-Kasse bezahlt, die auch für Militärdienst, Mutter- und neu Vaterschaftsurlaub genutzt wird. Laut dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) wird dieser Corona-Elternurlaub noch kaum genutzt.

 

Erfahren Sie mehr unter folgendem Link. https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/eo-msv/grundlagen-und-gesetze/eo-corona.html


HELPFUL eine Initiative der ETH Domain und Swiss academia

helpfulETH ist eine Notfallforschungsinitiative, die darauf abzielt, kurzfristige technische Lösungen für Bedürfnisse im Gesundheitssektor bereitzustellen, die durch die aktuelle COVID-19-Epidemiesituation verursacht werden. helpfulETH richtet Projektteams von Freiwilligen ein, die darauf abzielen, die Bedürfnisse innerhalb von Tagen oder Wochen als Zwischenhilfe zu lösen.

 

helpfulETH fungiert als Kontaktstelle:

 

  • Steht im ständigen Dialog mit Schweizer Gesundheitsdienstleistern und hört auf deren Bedürfnisse.
  • Überprüft diese Anforderungen auf Dringlichkeit, Technik und Durchführbarkeit und definiert sie dann in Projektvorschlägen.
  • Aktiviert danach sein Netzwerk von Ingenieuren, Wissenschaftlern, Forschern, Ärzten usw. für Projektleiter und Projektteilnehmer.
  • Projekte basieren auf Freiwilligkeit und sind selbst organisiert. Ergebnisse der Projekte sind umsetzbare Lösungen (minimal lebensfähige Prototypen).
  • Hat Trainer, die die Projekte unterstützen und den Kontakt mit Gesundheitsdienstleistern zum Testen von Prototypen koordinieren.
  • Die Ergebnisse werden als Hilfsmaßnahmen im Gesundheitswesen umgesetzt und als Open Source für Bedürftige veröffentlicht.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://helpful.ethz.ch/


Innosuisse beantwortet Fragen zur Innovationsförderung

Die gegenwärtigen Turbulenzen wirken sich auch auf die Innovationsförderung von Innosuisse aus. Aufgrund der aktuellen Situation wendet sich unsere Förderkundschaft mit vielen Fragen und Unsicherheiten an Innosuisse.

Innosuisse beantwortet Ihre Fragen und sucht nach pragmatischen Lösungen, um Sie in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen. Falls auch Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson bei Innosuisse. Sie finden diese auf unserer Webseite bei den jeweiligen Förderangeboten.

 

Weitere Informationen


Notverordnung zur Gewährung von Krediten mit Solidarbürgschaften des Bundes

An seiner ausserordentlichen Sitzung vom 25. März 2020 hat sich der Bundesrat mit der Liquiditätshilfe für KMU befasst. Diese sollen raschen Zugang zu Krediten für die Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen erhalten. Die Kredite können am besten bei der Hausbank beantragt werden. Sie werden vom Bund abgesichert. Die entsprechende Verordnung tritt am 26. März 2020 in Kraft; ab diesem Zeitpunkt können Kreditgesuche gestellt werden.

Kreditgesuche können über die Website www.Covid19.EasyGov.swiss seit Donnerstag, 26. März und bis 31. Juli 2020 eingereicht werden.

 

Weitere Informationen in der Medienmitteilung: Coronavirus: Der Bundesrat verabschiedet Notverordnung zur Gewährung von Krediten mit Solidarbürgschaften des Bundes


Coronavirus: Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

Der Bundesrat hat am 20. März 2020 ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Mit den bereits am 13. März beschlossenen Massnahmen sollen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung stehen. Ziel der auf verschiedene Zielgruppen ausgerichteten Massnahmen ist, Entlassungen zu vermeiden, die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbständige aufzufangen. Die Massnahmen müssen schnell und zielgerecht wirken. Daneben sollen sie bei Beginn der Erholung wieder rückgängig gemacht werden können. 

 

Informationen dazu auf dieser Seite: "Coronavirus: Massnahmepaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen".


Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Das SECO hat eine umfangreiche Webseite «Neues Coronavirus» mit dem Fokus auf die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus aufgeschaltet. Mit den bereits beschlossenen Massnahmen sollen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung stehen. Die Webseite erklärt die Instrumente im Detail und erläutert die verschiedenen Vorgehensweisen der betroffenen Personen und Branchen wie Unternehmen, Selbständige, Kultur und Sport.

 

Informationen dazu auf dieser Seite: SECO: Neues Coronavirus


Unterstützungsmassnahmen seitens des privaten Sektors

Viele Einrichtungen, Stiftungen und Unternehmen bieten KMU, die in Folge der Ausbreitung des Coronavirus in Schwierigkeiten geraten sind, Hilfe in Form von Finanzierungen oder Beratung an.

 

Mehr Informationen hier: Unterstützungsmassnahmen seitens des privaten Sektors


Massnahmen des Bundes

Der Schutz der Bevölkerung hat für den Bundesrat oberste Priorität. Er stuft die Situation in der Schweiz als «ausserordentliche Lage» ein. Alle sind betroffen und müssen jetzt Verantwortung übernehmen.

 

Informationen dazu auf dieser Seite: BAG: Neues Coronavirus: Massnahmen des Bundes


Pandemiehandbuch

Das «Handbuch für die betriebliche Vorbereitung» basiert auf dem Influenza-Pandemieplan Schweiz.

Das Dokument wurde vom BAG in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung (EKP) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) erarbeitet. Es dient Unternehmen sowie Verwaltungen dazu, geeignete Vorbereitungen zu treffen.

 

Informationen dazu auf dieser Seite: Grippepandemie: Handbuch für die betriebliche Vorbereitung


Organisation von Generalversammlungen

Bezüglich der Durchführung von Generalversammlungen weist der Bundesrat auf die bestehende Möglichkeit des Aktionärs hin, sich an der GV vertreten zu lassen, insbesondere durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter und den Organvertreter. Betroffene Unternehmen sollen ihren Aktionären entsprechend empfehlen, sich an der GV vertreten zu lassen, um so die Zahl der Teilnehmer zu reduzieren. Der Bundesrat weist ausserdem darauf hin, dass eine GV auch verschoben werden kann; bei der sechsmonatigen Frist zur Durchführung einer GV handelt es sich einzig um eine Ordnungsfrist. Auch Beschlüsse, die an einer verspätet durchgeführten GV gefasst werden, sind gültig. Die Medienmitteilung "Coronavirus: Verstärkter Schutz besonders gefährdeter Personen und Evaluation der wirtschaftlichen Auswirkungen" steht als Link zur Verfügung. 

 

(https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/aktuell/news/2020/pandemieplan-was-unternehmen-wissen-muessen.html am 6.4.2020)

24.03.2020 12:3124.03.2020 12:31 von Sven.Blanck erstellt.

05.05.2020 14:5505.05.2020 14:55 von leonie.weiblen bearbeitet.