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Nordrhein-Westfalen

 

Soforthilfen: 

 

  • Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten: bis zu 9.000 Euro
  • Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro
  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten: bis zu 25.000 Euro

 

Zur Info: 

 

Nach Hinweisen auf einen Betrugsverdacht hat das Land Nordrhein-Westfalen die Zahlung der Corona-Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe vorerst gestoppt. Kleinunternehmen und Selbstständige können dem Ministerium zufolge aber weiter die Soforthilfe beantragen. Nutzen Sie dazu jedoch nur diesen offiziellen Antrag. Weitere Informationen zu den NRW-Soforthilfen finden Sie hier.

 

Darlehen: 

 

Für die Überbrückung von Zahlungsproblemen stehen den Unternehmen Notkredite zur Verfügung.

 

Bürgschaften: 

 

Die Bürgschaftsbank NRW bietet bis zu 2,5 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen. Das Landesbürgschaftsprogramm übernimmt größere Beträge ab 2,5 Millionen Euro – auch für Großunternehmen.

 

Bei Fragen zu Darlehen:


Förderbank NRW
Telefonnummer: 0211/91741-4800

 

Bei Fragen zu Bürgschaften:


Bürgschaftsbank NRW
Telefonnummer: 02131/510-7200

 

(https://www.t-online.de/finanzen/boerse/news/id_87545672/coronavirus-krise-firmen-in-not-hier-bekommen-sie-geld-vom-staat.html#nordrhein-westfalen am 14.4.2020)


Rheinland-Pfalz

 

Soforthilfen: 

 

  • Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten: bis zu 9.000 Euro
  • Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro

 

Bei Fragen:


Beratung Wirtschaftsförderung
Telefonnummer: 06131/6172-1333
E-Mail: beratung@isb.rlp.de

 

Darlehen und Bürgschaften: 

 

Es gibt einen Kredit in Höhe von 10.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten. Für Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten gibt es einen Kredit bis zu 30.000 Euro.

 

Bei Fragen:


Beratung Wirtschaftsförderung
Telefonnummer: 06131/6172-1333
E-Mail: beratung@isb.rlp.de

 

(https://www.t-online.de/finanzen/boerse/news/id_87545672/coronavirus-krise-firmen-in-not-hier-bekommen-sie-geld-vom-staat.html#rheinland-pfalz am 14.4.2020)


Saarland

 

Soforthilfen:

 

  • Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten: bis zu 9.000 Euro
  • Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro
  • das Soforthilfe-Programm aus Landesmitteln ist nicht mehr verfügbar

 

Vorgehen: 

 

Den Antrag können Sie hier online stellen.

 

Kredite und Bürgschaften: 

 

Es gibt ein "Sofortkredit-Programm", durch das Unternehmen Kredite in Höhe von bis zu 500.000 Euro erhalten können. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Bei Fragen:


Saarländische Investitionskreditbank
Telefonnummer: 0681/3033-0
E-Mail: unternehmen@sikb.de

 

(https://www.t-online.de/finanzen/boerse/news/id_87545672/coronavirus-krise-firmen-in-not-hier-bekommen-sie-geld-vom-staat.html#saarland am 14.4.2020)


Hessen

 

Soforthilfen:

 

  • Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten: bis zu 10.000 Euro
  • Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: bis zu 20.000 Euro
  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten: bis zu 30.000 Euro

 

Vorgehen: 

 

Sie müssen einen Antrag auf die Soforthilfe online stellen. Eine Anleitung dazu sowie den Link zu dem Portal finden Sie in diesem Dokument aufgeführt.

 

Bei Fragen:


Regierungspräsidium Kassel
Telefonnummer: 0561/1060
Handwerks- sowie Industrie-und Handelskammern
Technische Probleme
E-Mail: coronahilfe-technik@rpks.hessen.de


Darlehen: 

 

Hessische Kleinunternehmen mit maximal 50 Beschäftigten können einen Mikrokredit beantragen. Dabei handelt es sich um einen Überbrückungskredit von 3.000 bis maximal 35.000 Euro. Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten können einen Kredit bis zu 200.000 Euro bekommen.

 

Bürgschaften: 

 

Bürgschaften von Krediten bis 2,5 Millionen Euro werden mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent übernommen. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 312.500 Euro, die  besonders schnell erteilt werden können.

 

Vorgehen: 

 

Der Mikrokredit kann direkt bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) beantragt werden. Der Kredit für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten muss über die Hausbank gestellt werden. Bürgschaften erhalten Sie ebenfalls über Ihre Hausbank.

 

Bei Fragen zu Darlehen:


Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Telefonnummer: 0611/774-7333
E-Mail: foerderberatunghessen@wibank.de

 

Bei Fragen zu Bürgschaften:


Bürgschaftsbank Hessen
Telefonnummer: 0611/15-0777

 

(https://www.t-online.de/finanzen/boerse/news/id_87545672/coronavirus-krise-firmen-in-not-hier-bekommen-sie-geld-vom-staat.html#hessen am 14.4.2020)

19.03.2020 17:5019.03.2020 17:50 von leonie.weiblen erstellt.

16.04.2020 13:2316.04.2020 13:23 von leonie.weiblen bearbeitet.